Rechtsanwaltskanzlei - Ines Haußmann

 

Rechtsgebiete:

 

 

Allgemeines Zivilrecht/Vertragsrecht

 

 

Das allgemeine Zivilrecht umfasst alle Bereiche, die das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) regelt, wie z.B. Kauf-, Miet-, Pacht-, Werk- oder Darlehensverträge. In vielen Punkten haben die Verträge Gemeinsamkeiten und man vergleicht mit eigenen Erfahrungen oder derer der Bekannten. Dennoch ist jeder Fall anders und es entscheiden oft die Details über Recht oder Unrecht. So können z.B. leichtfertig kopierte AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) auch unwirksam sein und trotz "sorgfältiger Vorbereitung" das beabsichtigte Ziel unerreichbar machen.

 

Um in heiklen Angelegenheiten sicher zu gehen, lassen Sie sich beraten!

 

 

 Strafrecht

 

 

Schneller als man denkt, kann man auch mit dem Strafrecht in Berührung kommen. Ob berechtigt oder nicht, zunächst flattert ein Anhörungsbogen mit der Formulierung "Hiermit gebe ich Ihnen Gelegenheit, innerhalb einer Woche zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen!" ins Haus. Bevor Sie dies tun, denken Sie daran, dass Sie zu keiner Selbstbelastung verpflichtet sind. Wollen Sie eine Stellungnahme abgeben, lassen Sie sich beraten oder Ihre Stellungnahme juristisch überprüfen. Nichts wäre ärgerlicher, als eine missverstandene Formulierung, die einem immer wieder vorgehalten wird, obwohl sie so nicht gemeint war.

 

 

 

Straßenverkehrsrecht

 

 

Im Straßenverkehrsrecht geht es meist um die Regulierung von Verkehrsunfällen. Bei einer Reparatur ist unter Umständen Eile geboten. Zwar steht Ihnen für Ihr Fahrzeug für jeden ausgefallenen Tag eine Nutzungsentschädigung zu, jedoch sind Sie dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten und eine Reparatur nicht zu lang hinauszuzögern. Gelegentlich behaupten Versicherer, für ihre Einstandspflicht sei zunächst eine Reparatur notwendig. Dies muss nicht sein. Auch hier gibt es, wie fast überall in der Juristerei, Ausnahmen.

 

 

 

Bußgeldrecht

 

 

 

Zu schnell unterwegs, ein Schild übersehen oder ein kurzer Moment Unaufmerksamkeit kann schnell viel Geld kosten. Bevor Sie den obligatorischen

Anhörungsbogen ausfüllen, denken Sie daran, dass Sie zu keiner selbstbelastenden Aussage gezwungen sind. Die Ermittlungspflicht liegt bei der Behörde! Erst die Akteneinsicht, die nur der Anwalt erhalten kann, fördert die gegen Sie vorliegenden Daten zu Tage. Mit den so gewonnenen Kenntnissen ist das weitere Vorgehen viel besser abzuschätzen.

 

 

 

Verwaltungsrecht

 

 

 

 

Wenn Sie einen Bescheid einer Behörde erhalten haben, der Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist, dann sollten Sie diesen kontrollieren lassen. Die heutige schnelllebige Zeit verführt auch die öffentlichen Stellen dazu, die Bescheide "noch schnell" rauszuschicken. Unabhängig vom Inhalt können nicht eingehaltene Formalia dabei schon zur Unwirksamkeit des gesamten Bescheids führen.

 

 

Lassen Sie sich beraten! Das spart Nerven ...

 

 

 

 

 

... und gelegentlich auch Geld.

 

 

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